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Bewerben kann sich jeder aus der Region oder aus dem Bundesgebiet, ganz gleich ob Gründer/in, Unternehmen, Institutionen, freier Träger oder Einzelperson. Die Innovation kann ein innovatives Produkt, ein Verfahren, eine Dienstleistung, ein Prozess oder eine Geschäftsidee sein.

Die Innovation sollte vor maximal zwei Jahren eingeführt worden sein oder kann kurz vor der Umsetzung stehen. Weitere Einzelheiten können Sie den Teilnahmebedingungen entnehmen.

Bewerbungsschluss ist am 15. Juni 2025.

Danach wird eine unabhängige Jury über die Preisvergabe entscheiden.
Die Preise werden am 20. November 2025 verliehen.

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Frederike Breyer
Frederike BreyerWirtschaftsförderin
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